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   VG Hamburg, 08.08.2022 - 17 E 2853/22   

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https://dejure.org/2022,34432
VG Hamburg, 08.08.2022 - 17 E 2853/22 (https://dejure.org/2022,34432)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2022 - 17 E 2853/22 (https://dejure.org/2022,34432)
VG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2022 - 17 E 2853/22 (https://dejure.org/2022,34432)
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  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag nach dem Transparenzschutzgesetz (Herausgabe von Unterlagen über den Normgebungsprozess zu der Festlegung eines Sanierungsgebietes)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus VG Hamburg, 08.08.2022 - 17 E 2853/22
    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris, Rn. 35; zum vorläufigen Rechtsschutz im Informationsfreiheitsrecht vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2018, OVG 12 S 13.18, juris, Rn. 2, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 24.02.2022 - 17 E 5455/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Auszug aus VG Hamburg, 08.08.2022 - 17 E 2853/22
    Ein Anordnungsgrund ergibt sich nicht ohne weiteres aus grundrechtlichen Erwägungen oder den Regelungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes, auch wenn im Hinblick auf den transparenzrechtlich fundierten Anspruch auf Informationszugang der Schutzbereich der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG eröffnet ist und das Hamburgische Transparenzgesetz einen Anspruch auf "unverzüglichen" Informationszugang (vgl. § 1 Abs. 2 HmbTG) sowie eine Pflicht der auskunftspflichtigen Stellen zur Bereitstellung der Informationen innerhalb einer Frist von einem Monat bzw. in bestimmten Fällen zwei Monaten regelt (vgl. § 13 Abs. 1 HmbTG); insofern verweist die Kammer auf ihre Ausführungen in dem veröffentlichten Beschluss vom 24. Februar 2022, Az. 17 E 5455/21 (bei juris, Rn. 65 ff. bzw. auf der Website des Verwaltungsgerichts Hamburg, https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 12 S 13.18

    Funktion und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes; Ansprüche von

    Auszug aus VG Hamburg, 08.08.2022 - 17 E 2853/22
    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris, Rn. 35; zum vorläufigen Rechtsschutz im Informationsfreiheitsrecht vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2018, OVG 12 S 13.18, juris, Rn. 2, m.w.N.).
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